Welche Initiativen zum Abbau der innerhalb der EU und über diese hinaus bestehenden Überkapazitäten und zur Fangflottenreduzierung unterstützt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen über die Verordnung zum Europäischen Fischereifonds (EFF), die im Sommer 2006 verabschiedet wurde und seit dem 01.01.2007 in Kraft ist (Ablösung des bisherigen Fischereistrukturinstruments FIAF), für die Beibehaltung des Verbots der Flottenförderung eingesetzt, wie es auch der Europäische Rat bei der Verabschiedung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik im Dezember 2002 beschlossen hatte. Hierfür setzt sich die Bundesregierung auch bei den laufenden Verhandlungen zu Fischereisubventionen im Rahmen der WTO ein.