Welche Konsequenzen für den Aufbau von Meeresschutzgebieten ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der 8. Vertrags Staatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt, die im März 2006 in Curitiba (Brasilien) stattfand, und welche Defizite sieht die Bundesregierung diesbezüglich im Konferenzergebnis?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, bis 2012 im Meer ein Schutzgebietsnetzwerk zu errichten (CBD VII/28) und hat dabei bereits national und regional Fortschritte gemacht. Auf VSK 8 konnte gegen den Widerstand mehrerer Vertrags Staaten eine bedeutende Rolle der CBD für die Errichtung des Netzwerkes auf hoher See gesichert werden. Die CBD hat allerdings nur das Mandat zur wissenschaftlichen Unterstützung des Ausweisungsprozesses auf der hohen See bekommen. Die rechtliche Umsetzung hat über die zurzeit laufenden Verhandlungen des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) zu erfolgen, die aber bedauerlicherweise nur sehr langsame Fortschritte erzielen.