Wie haben sich nach Auffassung der Bundesregierung Versuche bewährt, an Stelle von Fangquoten, auf denen die EU-Fischereipolitik seit Jahrzehnten aufbaut, Fangtage als Regulierungsinstrument einzusetzen, um Rückwürfe von Speisefischen ins Meer aufgrund drohender Strafzahlungen beim Überschreiten der jeweiligen Fangquote zu verhindern, und wie steht die Bundesregierung generell zum Instrument der Fangtage?
Zurzeit wird noch kein System angewandt, in dem die Fangquoten gänzlich durch Fangtage ersetzt werden. Es wird zurzeit auf EU-Ebene die Durchführung eines Pilotprojekts im Kartegat erörtert, in dem über einen bestimmten Zeitraum die Fangquoten außer Kraft gesetzt und durch ein Fangaufwandssystem ersetzt werden sollen. Die Einzelheiten sind hierbei noch zu klären und seine Ergebnisse zu bewerten. Hierbei stellt sich insbesondere das Problem, wie der Fang von untermaßigen Fischen zu verhindern ist. Im Bereich der Nordwestatlantischen Fischereiorganisation (NAFO) wird in der Garnelenfischerei ein Fangtagesystem angewandt. Die tatsächlichen Fänge liegen in dieser Fischerei über denen der wissenschaftlichen Empfehlungen.
Neben diesen reinen Fangtagesystemen kommen Fangtage ergänzend zu Fangquoten bei bestimmten gemischten Fischereien zur Anwendung. Dies ist insbesondere in der Nordsee der Fall, wo der Kabeljau, für den ein Wiederaufbauplan gilt, in der gemischten Fischerei mitgefangen wird. Eine solche Regelung ist aber sehr verwaltungsaufwendig und auch für die betroffene Fischerei schwer handhabbar. Eine Art von Fangtageregelung wird auch in der Ostsee in Form von bestimmten Sperrzeiten zur Verringerung des allgemeinen Fischereidrucks angewandt. Die Bundesregierung sieht diese Fangtageregelungen als eine notwendige Ergänzung der Fangquotenregelung in der gemischten Fischerei und in Fischereien, in denen der Fischereidruck zu hoch ist. Dieses System kann aber das System der Fangquoten selbst nicht ersetzen. Die Anwendung ist auch unter dem Gesichtspunkt des administrativen Umfangs im Einzelfall zu beurteilen.